Lieber Kunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Stattreisen München e.V. und werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Bestandteil unseres Vertrages über die vereinbarten Leistungen.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde Stattreisen München e.V. den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Stattreisen München e.V. zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich erfolgen.
(3) Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Stattreisen München e.V. bekannt, - durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. - nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
(4) Bei öffentlichen Angeboten von Stattreisen München e.V. kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande. Die AGBs gelten, soweit sie Bestandteil des öffentlichen Angebotes sind mit Ausnahme der anmeldepflichtigen, öffentlichen Veranstaltungen (s. (5) und (6)).
(5) Für die Angebote „Viktualienmarkt-Verführ-Tour“ und andere anmeldepflichtige Rundgänge im öffentlichen Programm ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 14 Uhr des Vortages der gebuchten Veranstaltung erforderlich. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Anmeldung bei Stattreisen München e.V.
(6) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Stattreisen München e.V. sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stattreisen München e.V.
(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens Stattreisen München e.V. sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Stattreisen München e.V. setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
(4) Die Teilnehmerzahl sollte max. 25 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren.
(5) Stattreisen München e.V. behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise
(1) Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten gem. § 3 Nr. 6 UStG keine Umsatzsteuer.
(2) Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf max. 25 Teilnehmer. Bei Überschreitungen können pro Person zusätzlich 8,00 € berechnet werden. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Kurtaxe/Abgaben) sind zusätzlich zu zahlen.
(3) Grundsätzlich erhält der Kunde von Stattreisen München e.V. eine Auftragsbestätigung. Die Zahlung des Preises erfolgt nach erbrachter Leistung gegen Rechnung/Quittung in bar sofort oder durch unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
(4) In vereinbarten Fällen und bei von Stattreisen München e.V. öffentlich angebotenen Rundgängen kann die Zahlung zu Beginn der Leistung in bar vor Ort zu erfolgen. Alternativ erfolgt die Bezahlung bei Einbuchung über den Webshop über die dort angegebenen Zahlungswege.
(5) Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
(6) Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann Stattreisen München e.V. ein Entgelt in Höhe von € 30,00 berechnen.
4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
(1) Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Stattreisen München e.V.
(2) Tritt der Kunde einer gebuchten Gruppenführung vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stattreisen München e.V. ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird: - vom 30.-15. Tag vor dem vereinbarten Termin 20% - vom 14.-6. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 % - danach 100% des vereinbarten Preises.
(3) Im Falle des Zuspätkommens des Kundens einer Gruppenbuchung von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste von Stattreisen München e.V. entsprochen.
(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
(5) Tritt der Kunde, der über den Ticketshop Einzelkarten erworben hat, vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stattreisen München e.V. ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird: ab Vertragsschluss € 5,-, ab 48 Stunden vor Termin 100% des vereinbarten Preises.
(6) Im Falle des Zuspätkommens von Kunden bei öffentlichen Führungen besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch.
5. Stornierung/Rücktritt seitens Stattreisen München e.V.
Stattreisen München e.V. behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:
(1) - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmerzahl - bei Einwirkung höherer Gewalt - bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters ohne Ersatzmöglichkeit In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
(2) - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten - wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind. In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Stattreisen München e.V. auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.
6. Haftung
(1) Stattreisen München e.V. haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Stattreisen München e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Stattreisen München e.V. anzuzeigen.
(4) Eine Haftung seitens Stattreisen München e.V. bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder Stattreisen München e.V. noch Rundgangsleiter/in die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.
7. Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegenüber Stattreisen München e.V. verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.
8. Datenschutz
(1) Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Stattreisen München e.V. für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(2) Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand
(1) Der Kunde kann Klagen gegen Stattreisen München e.V. nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also München.
(2) Für Klagen von Stattreisen München e.V. gegen den Kunden ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen von Stattreisen München e.V. dessen Sitz, also München.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
Stand: Dezember 2022